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Der Weg zur Therapie

Für die meisten Behandlungen in unserer Praxis benötigen Sie eine entsprechende Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Wenn eine Behandlung nicht therapeutisch, sondern als Präventivmaßnahme in Anspruch genommen wird, z.B. ein Bertungsgespräch oder Erstgespräch, personal Training im Fitnessraum etc.  benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.

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Am Beispiel einer Physiotherapie, die häufigste Art von Therapie, welche bei uns in Anspruch genommen wird, wollen wir Ihnen das Procedere kurz erklären.

 

Zuerst benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik von Ihrem Haus- oder Facharzt oder auch direkt vom Krankenhaus. Üblicherweise werden in einer Serie 6 oder 10 Behandlungen á 45min verordnet. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt den Verordnungsschein vollständig und vor allem leserlich ausfüllt! Die Krankenkasse bewilligt die Verordnung ansonsten nicht.

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Die Verordnung sollte spätestens vor der zweiten Behandlung an die Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Bei BVAEB und ÖGK ist die Bewilligungspflicht allerdings bis auf weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, die Verordnung gilt als automatisch bewilligt.

SVS und andere Kassen haben die Bewilligungspflicht nicht ausgesetzt.

 

Sie können nun Termine individuell im Rahmen unserer Dienstzeiten vereinbaren.

 

Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung, die Sie innerhalb von 14 Tagen, vor Einreichung an die Krankenkasse, per Erlagschein oder E-Banking begleichen. Danach können Sie die Originalrechnung samt Zahlungsbeleg, gemeinsam mit Originalverordnung und ggf. Bewilligung an Ihre Krankenkasse einschicken.

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Die Krankenkasse refundiert Ihnen dann einen tarifmäßigen Kostenersatz. Das heißt, Sie bekommen einen Teil der Kosten zurück, welche für Sie entstanden sind. Der Tarif ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und auch abhängig von Therapieart, Dauer, und Krankheit.

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Gerne geben wir Ihnen telefonisch nähere Auskunft!

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