
Der Weg zur Therapie
Ihre erste Anlaufstelle im Bezirk Neusiedl am See
Was brauchen Sie für Ihre erste Physiotherapie im Therapiezentrum am Mühlteich?
Zuerst benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik von Ihrem Haus- oder Facharzt oder auch direkt vom Krankenhaus. Üblicherweise werden in einer Serie sechs oder zehn Behandlungen zu je 45 Minuten verordnet.
Wenn eine Behandlung nicht therapeutisch, sondern als Präventivmaßnahme in Anspruch genommen wird, z.B. ein Beratungs- oder Erstgespräch dann benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.


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Physiotherapie: Nach Terminvereinbarung
In der Regel Montag - Donnerstag von 8.00 - 19.00 Uhr & Freitag bis 15.30 Uhr. Unsere Rezeption ist von Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 15.30 Uhr besetzt und steht Ihnen in dieser Zeit persönlich oder telefonisch jederzeit unter Tel.: +43 650 86 44 988 für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Die Verordnung sollte spätestens vor der zweiten Behandlung an die Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden.
Während bei der ÖGK und BVAEB oft keine separate Bewilligung mehr nötig ist, da viele Leistungen automatisch genehmigt sind, besteht bei der SVS weiterhin eine Bewilligungspflicht.
Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie eine Gesamtrechnung von uns, die Sie innerhalb von 14 Tagen, vor Einreichung an die Krankenkasse, per Erlagschein oder E-Banking begleichen. Danach können Sie unsere Originalrechnung samt Zahlungsbeleg, gemeinsam mit der Originalverordnung und ggf. Bewilligung an Ihre Krankenkasse schicken. Sie bekommen einen tarifmäßigen Kostenersatz der Krankenkassa. Das heißt, Sie bekommen einen Teil der Kosten zurück. Der Tarif ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und auch abhängig von Ihrer Therapieart, Dauer, und Krankheit.
