top of page
![]() |
|---|
FAQ
Häufige Fragen zur Physiotherapie
Allgemein
Ja, bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin eine aktuell gültige Verordnung mit. Bitte beachten Sie, dass Verordnungen bei Patienten der ÖGK und SVS maximal 1 Monat, sowie bei der BVAEB und KFA maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, zusätzlich ist bei SVS und KFA vorab eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung erforderlich.
Wenn eine Behandlung nicht therapeutisch, sondern als Präventivmaßnahme in Anspruch genommen wird, z. B. ein Beratungs- oder Erstgespräch, dann benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.
Wir halten bereits vereinbarte Termine nur für Sie frei! Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Termin einzuhalten geben Sie uns bitte mind. 24 Stunden vorher Bescheid. Gerne auch per SMS, Mailbox und auch an Sonn- und Feiertagen. Termine, die unentschuldigt nicht wahrgenommen oder am selben Tag kurzfristig abgesagt werden, können wir nicht nachbesetzen und wir erlauben uns daher, diese, zur Gänze in Rechnung zu stellen! Wir bitten um Verständnis.
Bitte bringen Sie bequeme Kleidung mit, die es Ihnen ermöglicht Übungen auszuführen.
Falls vorhanden, bringen Sie auch relevante medizinische Unterlagen oder Röntgenbilder mit.
Ihre Verordnung sollten Sie ebenfalls zum ersten Termin im Therapiezentrum am Mühlteich mitbringen.
Unser Team übernimmt die Einreichung der Honorarnote bei der Krankenkasse kostenlos. Somit ersparen Sie sich den Aufwand und bekommen einfach Ihren Anteil von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Diesen Service können wir allerdings nur ermöglichen, wenn Sie direkt vor Ort bar bezahlen, weil die Zahlungsbestätigung benötigt wird.
Die Anzahl der benötigten Sitzungen hängt von der Art der Beschwerden und der individuellen Reaktion auf die Physiotherapie ab. Üblicherweise werden in einer Serie sechs oder zehn Behandlungen zu je 45 Minuten verordnet.
Wir akzeptieren Barzahlung. Alternativ können Sie auch via E-Banking bezahlen!
Es ist wichtig, dass alle medizinischen Behandlungen, die Sie erhalten, aufeinander abgestimmt sind, damit Sie den bestmöglichen Erfolg verzeichnen. Bitte informieren Sie uns über andere Therapien, die Sie in Anspruch nehmen, um die Synergien bestmöglich zu nutzen.
Selbstverständlich können Sie die Therapie bei Bedarf unterbrechen oder abbrechen. Sie erhalten dann eine Honorarnote über die bisher durchgeführten Leistungen.
Ja, Sie können weiterhin die von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente einnehmen. Bitte informieren Sie uns jedoch über alle laufenden Medikationen.
Ja, Physiotherapie kann auch präventiv eingesetzt werden, um potenzielle Probleme zu erkennen und vorzubeugen. Wir beraten Sie gerne zu individuellen Präventionsmaßnahmen. Dafür brauchen Sie keine Verordnung, dann entfällt jedoch auch die Rückerstattung. Massagen in unserem Partnerbetrieb Massage Pannonia können auch ohne Verordnung durchgeführt werden.
Ja, wir bieten auch Physiotherapie mit Hausbesuch an. Diese ermöglichen wir nicht nur in Neusiedl am See, sondern auch in vielen anderen Regionen. Diese sind:
· Bezirk Eisenstadt und Eisenstadt Umgebung
· Bezirk Mattersburg
· Bezirk Oberpullendorf
· Bezirk Oberwart
· Bezirk Bruck an der Leitha &
· Gänserndorf
Sollten Sie in einer Grenzregion wohnen melden Sie sich gerne! Wir finden bestimmt eine Lösung.
Online-Buchungssystem: Gehen Sie auf Termin buchen (https://www.etermin.net/massagepur)und nutzen Sie unser Buchungssystem; folgen Sie einfach den Anleitungen.
Telefonisch: Rufen Sie uns gerne jederzeit während unserer Öffnungszeiten an: +43 650 86 44 988
Unsere Rezeption ist in der Regel von 8:00 bis 15.30 Uhr besetzt.
Unser Therapiezentrum am Mühlteich ist vollständig barrierefrei. Zusätzlich steht Ihnen ein Wartebereich samt Kaffeemaschine zur Verfügung, sollten Sie auf Angehörige warten müssen.
Unser Therapiezentrum am Mühlteich ist eine Privatpraxis, das bedeutet: Wir haben keinen Direkt-Kassenvertrag und sind somit kein Direktpartner der Krankenkasse. Bei einer Privatpraxis, wie dem Therapiezentrum am Mühlteich, steht Ihnen eine Teilrefundierung zu. Sie können die anfallenden Therapiekosten mit einer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten in der Regel etwa 50% der Kosten zurück. Honorarnoteneinreichservice: Wir übernehmen die komplette Einreichung Ihrer Rechnung bei der Krankenkasse, kostenlos! Sie müssen sich um nichts kümmern.
Die Verordnung sollte spätestens vor der zweiten Behandlung an die Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Bei der ÖGK (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.878901&portal=oegkportal)und BVAEB (https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.852277&portal=bvaebbportal)gibt es keine Bewilligungspflicht. Bei der SVS (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816825&portal=svsportal)besteht weiterhin eine Bewilligungspflicht.
Ja, die gibt es. Direkt bei unserem Therapiezentrum am Mühlteich gibt es zahlreiche kostenfreie Parkmöglichkeiten.
Die Kosten der Rückerstattung variieren pro Krankenkasse. In der Regel bekommen Sie rund ein Drittel bis die Hälfte zurück.
Ja, in der Regel schon. Normalerweise werden Sie während der gesamten Therapie vom selben Therapeuten bzw. derselben Therapeutin betreut. Nur wenn es triftige Gründe gibt und ein Wechsel sinnvoll oder vorteilhaft erscheint, kann es zu einem Wechsel kommen.
bottom of page

