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FAQ
Häufige Fragen zur Physiotherapie
Allgemein
Ja, bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin eine aktuell gültige Verordnung mit. Bitte beachten Sie, dass Verordnungen bei Patienten der ÖGK und SVS maximal 1 Monat, sowie bei der BVAEB und KFA maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, zusätzlich ist bei SVS und KFA vorab eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung erforderlich.
Wenn eine Behandlung nicht therapeutisch, sondern als Präventivmaßnahme in Anspruch genommen wird, z. B. ein Beratungs- oder Erstgespräch, dann benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.
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